Neue "Button-Regelung": seit 01.08.2012 aktiv…
Seit dem 1. August 2012 ist sie aktiv, die sogenannte „Button-Regelung“, die Konsumenten besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr schützen soll.
Eigentlich verbirgt sich hinter diesem Begriff das „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Im Rahmen des Verbraucherschutzes soll dieses Shop-Betreibern im Internet zu umfassenderen Informationspflichten als bisher verpflichten, um Kunden insbesondere vor den so genannten “Abofallen” besser zu schützen.
Die neue Kennzeichnungspflicht des „Bestellen-Buttons, der bei Power-Netz nun „Kaufen“ heißt, und die deutlichere Darstellung relevanter Informationen eines Produktes (Preis, wesentliche Merkmale) soll für klarere Transparenz im Bestellvorgang bei Online-Shops sorgen. Anbietern, die diesen neuen Regelungen nicht Folge leisten, droht bei einem Verstoß neben einer Abmahnung durch Dritte auch der Wegfall der Zahlungsverpflichtung seitens des Verbrauchers. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt bei unzureichender Erfüllung der Pflichten des Shop-Betreibers nicht zustande.
Wir als Internet-Dienstleister haben keine Mühen gescheut, um termingerecht und gesetzestreu die Neuregelungen in unserem Bestellvorgang umzusetzen. Auch wenn wir uns als seriöses Unternehmen lieber unseren Kernaufgaben gewidmet hätten, hoffen wir, dass es dem Gesetzgeber gelingt, den schwarzen Schafen im Internet mit ihrem Abzockversuchen den Garaus zu machen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf Wunsch auch auf der Seite der IHK Saarland und im Whitepaper des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW).
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