Kundenlogin
Achtung: vermeiden Sie Abmahnungen für eingebundene Google Fonts

Achtung: vermeiden Sie Abmahnungen für eingebundene Google Fonts

Aktuell sind vermehrt Aktivitäten von Abmahnanwälten im Internet unterwegs, die Webseitenbetreiber abmahnen, sofern sie Google Fonts auf ihrer Webseite einbinden. Die Summe des Schadensersatzes liegt zwischen 100 € und 500 €.

Doch was genau sind Google Fonts eigentlich und wieso kommt es bei der Einbindung zu Abmahnungen? Wir klären Sie auf.

 

Was sind Google Fonts?

Bei den Google Fonts handelt es sich um Schriftarten, die von Google kostenlos online zur Verfügung gestellt werden. Diese Schriftarten können heruntergeladen und lokal für die eigene Webseite genutzt werden. Alternativ können die Schriftarten auch direkt online eingebunden werden. Dabei werden die Schriftarten beim Aufruf einer Webseite von den Google Servern bereitgestellt und abgerufen.

 

Wieso wird für die Einbindung abgemahnt?

Die direkte Einbindung der Google Fonts ohne vorherigen Download sorgt für ein Problem: Sobald ein Besucher eine Webseite mit direkt eingebundenen Google Fonts besucht, wird für das Laden der Schriftarten eine Verbindung zu den Google Servern aufgebaut. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers an Google weitergeleitet – ohne die proaktive Zustimmung des Besuchers.

IP-Adressen von Webseitenbesuchern zählen zu den personenbezogenen Daten. Dies liegt unter anderem daran, dass man mit bestimmten Mitteln die Person, die hinter einer IP-Adresse steckt, herausfinden kann.

Wenn also nun eine IP-Adresse in Unwissenheit des Webseitenbesuchers (ohne vorherige Zustimmung/Information) erfasst und an Google weitergeleitet wird, werden ohne Erlaubnis personenbezogene Daten weitergegeben. Dies stellt eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar. Abmahnungen von Abmahnanwälten basieren auf genau dieser Datenschutzverletzung.

 

Ist meine Webseite auch betroffen?

Um zu überprüfen, ob Ihre Webseite auch betroffen ist, gibt es diverse Onlinetools. Ein Beispiel hierfür wäre der Google Fonts Checker von Sicher3. Hier geben Sie einfach Ihre Webseite an und das Tool verrät Ihnen, ob auf der angegebenen Webseite Google Fonts direkt eingebunden sind.

Bei diesem Tool ist allerdings zu beachten, dass lediglich die eingegebene Seite überprüft wird – Unterseiten werden nicht automatisch mitgeprüft.

 

Meine Webseite nutzt Google Fonts – was kann ich tun?

Um einer möglichen Abmahnung zu entgehen, ist es erforderlich, dass:

  • derzeit direkt eingebundene Google Fonts entfernt werden
  • genutzte Google Fonts heruntergeladen werden
  • heruntergeladene Google Fonts lokal eingebunden werden

Wenn die Google Fonts heruntergeladen und lokal eingebunden werden, erfolgt die Auslieferung der Google Fonts beim Webseitenaufruf durch den Server, auf dem die Webseite gehostet wird. Da in diesem Fall keine Verbindung zu den Google Servern erfolgt, werden keine IP-Adressen an Google übermittelt und es wird nicht gegen die DSGVO verstoßen.

Sollten Sie nicht wissen, wie Sie die direkt eingebundenen Google Fonts auf Ihrer Webseite entfernen, wenden Sie sich am besten an Ihren Webmaster.

Falls Sie für Ihre Webseite das CMS-System WordPress nutzen, können auch diverse Plugins wie z.B. OMGF (Optimize My Google Fonts) Abhilfe schaffen.