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ICANN: neues Inhaberwechsel-Verfahren für gTLDs ab dem 07.12.16

ICANN, als Vergabestelle für gTLDs, führt ein neues Inhaberwechsel-Verfahren für generische Domainendungen ein. Ab dem 07.12.2016 sind daher Änderungen bei der Durchführung von Inhaberwechsel für generische Domainendungen zu beachten.

Bei der Umsetzung haben wir darauf  geachtet, dass der von Ihnen gewohnte Ablauf und bestehende Prozesse so wenig wie möglich beeinträchtigt werden und auf Ihrer Seite so wenige Anpassungen wie möglich erforderlich sind.

Was ändert sich ab dem 07.12.2016?

Nach den neuen ICANN Bestimmungen müssen zukünftig Änderung des Namens, der Organisation oder der E-Mail-Adresse eines Domaininhabers zusätzlich bestätigt werden.

Dies betrifft:

  • Updates von Domains mit einem neuen Inhaber-Handle
  • Updates von bestehenden Kontakten, sofern sich der Name, die Organisation oder die E-Mail-Adresse ändert
  • Eingehende Domain Transfers, sofern sich der Name, die Organisation oder die E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers ändert

Was passiert dann?

  • Führen Sie ein Update über uns oder den Domainrobot aus, übermitteln wir die Bestätigung automatisch an die Registrierungsstelle. Es wird anschließend sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber per E-Mail darüber informiert. Eine zusätzliche Bestätigung durch die Domaininhaber ist nicht erforderlich
  • Nach einem Inhaberwechsel wird der Transfer-Out einer gTLD gesperrt.  Dazu wird für alle betroffenen Domains ein automatischer Lock-Status gesetzt, sofern die Domain nicht bereits mit einem Lock-Status gegen ausgehende Transfers gesichert war. Hinweis: Die Transfer-Sperre kann wie bisher auch über ein Status Update der Domains entfernt werden.

Sollten Sie zu den diesen Anpassungen Rückfragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.