DSGVO – Auswirkungen im Domainbereich
Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, kostet vielen Unternehmen Schweiß und Nerven. Auch bei Power-Netz laufen die Umsetzungsprozesse auf Hochtouren und hat einige Auswirkungen.
Im Domainbereich wurden Veränderungen zur Datenerhebung in Verbindung mit der Domainverwaltung- und registrierung angekündigt. Im Sinne der ausgerufenen „Datensparsamkeit“ wurden wir als offizielles Mitglied der DENIC und von Nic.at bereits informiert, dass z.B. der Admin-C künftig nicht mehr erfasst werden wird. Allein der Domaininhaber hat künftig alle Rechte und Pflichten, die mit der Registrierung, Verwaltung und Kündigung einer Domain einhergehen. Weitere Ausgestaltungen und Anpassungen wird es künftig bei der WHOIS-Abfrage geben. Personenbezogene Inhaberdaten werden künftig in der WHOIS-Ausgabe nicht mehr angezeigt.
Detaillierte Informationen der DENIC können Sie dem Interview mit dem Denic-Geschäftsführer, Herrn Jörg Schweiger und der offiziellen Pressemitteilung der Denic vom 28.02.2018 entnehmen.
Unseren Domainresellern empfehlen wir, Ihre Arbeitsprozesse rund um die Domaininformationen (Anpassungen von Arbeitsmitteln, Webseiteninformationen o.ä.) ebenfalls diesbezüglich auf den Prüfstand zu stellen.
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