Sie möchten herausfinden, wem eine Domain gehört oder bei welchem Anbieter sie registriert ist? Welche Angaben öffentlich einsehbar sind, hängt von der Domainendung und davon ab, ob der Domaininhaber eine natürliche Person oder eine Organisation ist.
Bei Unternehmen und anderen juristischen Personen können die Inhaberdaten teilweise öffentlich angezeigt werden. Die personenbezogenen Daten privater Domaininhaber sind dagegen in der Regel geschützt. Trotzdem gibt es mehrere Möglichkeiten, den Inhaber zu ermitteln oder mit ihm Kontakt aufzunehmen.
Was ist der Unterschied zwischen Domaininhaber, Registrar und Hostinganbieter?
Der Domaininhaber ist die Person oder Organisation, die an der Domain berechtigt ist. Der Registrar verwaltet die Registrierung der Domain im Auftrag des Inhabers. Der Hostinganbieter stellt dagegen den Speicherplatz oder Server für die Website bereit.
Registrar und Hostinganbieter können zum selben Unternehmen gehören, müssen es aber nicht. Auch die Nameserver einer Domain zeigen deshalb nicht zuverlässig, wer der Domaininhaber ist.
Inhaber einer .de-Domain über DENIC herausfinden
Für Domains mit der Endung .de steht die Domainabfrage der DENIC zur Verfügung. Geben Sie dort den vollständigen Domainnamen ein.
Ist die Domain auf ein Unternehmen, einen Verein oder eine andere juristische Person beziehungsweise Organisation registriert, können Name und Kontaktdaten des Domaininhabers öffentlich angezeigt werden. Zusätzlich nennt die Domainabfrage das Registrierungsdatum und das zuständige DENIC-Mitglied, das die Domain verwaltet.
Handelt es sich beim Domaininhaber um eine natürliche Person, werden dessen personenbezogene Daten nicht öffentlich ausgegeben. In diesem Fall zeigt die DENIC-Domainabfrage weiterhin technische und administrative Angaben, beispielsweise das Registrierungsdatum und das zuständige DENIC-Mitglied.
Andere Domainendungen über RDAP oder ICANN Lookup prüfen
Für generische Domainendungen wie .com, .net oder .org können Sie das ICANN Registration Data Lookup verwenden. Die Abfrage basiert auf RDAP, dem modernen Nachfolger des klassischen WHOIS-Protokolls.
Je nach Domainendung und zuständiger Vergabestelle können dort der Registrar, das Registrierungsdatum, der Domainstatus, die Nameserver und weitere technische Angaben erscheinen. Personenbezogene Daten des Domaininhabers werden häufig nicht angezeigt oder als geschützt beziehungsweise redigiert gekennzeichnet.
Länderspezifische Domainendungen besitzen eigene Vergabestellen und Regeln. Welche Daten veröffentlicht werden, kann sich daher beispielsweise bei `.de`, `.at`, `.ch` oder `.eu` unterscheiden.
Im Impressum der Website nach dem Inhaber suchen
Wird unter der Domain eine geschäftliche Website betrieben, ist das Impressum häufig der einfachste Weg zur Kontaktaufnahme. Dort finden Sie in der Regel den Namen des verantwortlichen Unternehmens oder der verantwortlichen Person sowie eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Der Betreiber der Website muss allerdings nicht zwingend mit dem Domaininhaber identisch sein. Die im Impressum genannten Kontaktdaten sind deshalb ein guter Ausgangspunkt, aber kein sicherer Nachweis über die Domaininhaberschaft.
Ist unter der Domain keine Website erreichbar oder wird nur eine Platzhalterseite angezeigt, steht diese Möglichkeit nicht zur Verfügung.
Prüfen, ob die Domain zum Verkauf angeboten wird
Wenn Sie die Domain kaufen möchten, können Sie auf einer Domainhandelsplattform wie Sedo prüfen, ob sie dort zum Verkauf angeboten wird.
Manche Domains besitzen außerdem eine Verkaufs- oder Kontaktseite. Rufen Sie die Domain deshalb auch direkt im Browser auf. Wird sie aktiv angeboten, finden Sie dort möglicherweise einen Preis oder ein Kontaktformular.
Registrar oder Provider der Domain ermitteln
Die DENIC-Domainabfrage beziehungsweise das ICANN Lookup zeigt häufig, welcher Registrar die Domain verwaltet. Auch die hinterlegten Nameserver können Hinweise auf einen beteiligten DNS- oder Hostinganbieter geben.
Aus den Nameservern lässt sich jedoch nicht sicher ableiten, bei welchem Unternehmen die Domain registriert ist oder wem sie gehört. Externe DNS-Dienste und getrennte Hostinganbieter sind heute üblich.
Sie können den ermittelten Registrar kontaktieren und fragen, ob er eine Nachricht oder Kaufanfrage an den Domaininhaber weiterleitet. Ein Anspruch auf die Weiterleitung besteht nicht. Der Registrar darf geschützte Kontaktdaten auch nicht ohne eine entsprechende rechtliche Grundlage herausgeben.
Vergabestelle der Domain kontaktieren
Wenn keine andere Kontaktmöglichkeit besteht, können Sie sich an die zuständige Vergabestelle der Domainendung wenden. Bei `.de`-Domains ist dies die DENIC. Für andere Endungen lässt sich die zuständige Vergabestelle über die jeweilige Domainendung ermitteln.
Vergabestellen geben personenbezogene Inhaberdaten nicht allein aufgrund eines Kaufinteresses heraus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Auskunft möglich sein, wenn ein berechtigtes Interesse oder eine rechtliche Grundlage nachgewiesen wird. Das kann beispielsweise bei Markenrechtsverletzungen, Betrugsfällen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen relevant sein.
Kann ich den Domaininhaber immer herausfinden?
Nein. Ist eine Domain auf eine natürliche Person registriert und gibt es weder eine Website noch eine öffentliche Kontaktmöglichkeit, kann der Inhaber häufig nicht direkt ermittelt werden.
In diesem Fall bleiben nur eine Kontaktanfrage über den Registrar, eine Verkaufsplattform oder die zuständige Vergabestelle. Ob die Nachricht weitergeleitet und vom Domaininhaber beantwortet wird, lässt sich nicht garantieren.
Ist die gewünschte Domain noch frei?
Wenn die gewünschte Domain noch nicht registriert ist, können Sie diese direkt für sich oder Ihr Unternehmen sichern. Einen Überblick über verfügbare Domainendungen und die Registrierung erhalten Sie auf unserer Seite Domains für Endkunden.

