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Informationen zum Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag)

Was ist ein AV-Vertrag?

Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag stellt zwischen zwei Parteien sicher, dass personenbezogene Daten im Rahmen eines Auftrages oder eines Prozesses nach geltenden Rechtsgrundlagen verarbeitet werden können und dürfen.

 

In der Vergangenheit geschlossene ADV-Verträge (Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge) nach altem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind hinfällig, da ab dem 25.5.18 nur noch die DSGVO und das neue BDSG gilt.

 

Wer schließt hier mit wem einen AV-Vertrag?

Beim Abschluss eines AV-Vertrages schließt Power-Netz mit seinen direkten Vertragspartnern einen Vertrag ab. Dies gilt jedoch nicht für Unterkunden, also nicht für Kunden unserer Reseller oder Server-Kunden. Unsere Kunden schließen wiederum eigene AV-Verträge mit ihren Endkunden und mit anderen Dienstleistern ab.

 

Benötige ich einen AV-Vertrag?

Der Betrieb einer Website geht in den meisten Fällen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher. Dies betrifft beispielsweise das Kontaktformular, über das personenbezogene Daten abgefragt werden, Logfiles oder auch die Datenbank, welche für den Betrieb eines Onlineshops notwendig ist und die Kundendaten speichert. Verwalten Sie Ihre E-Mails über uns, so verarbeiten wir i.d.R. auch hier für Sie personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag.

 

Zusammengefasst: Wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeiten, sollten Sie mit uns eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Bitte prüfen Sie, ob Sie mit den von uns bereitgestellten Leistungen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeiten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine umfassende datenschutzrechtliche Beurteilung Ihres Geschäftsmodells im Hinblick auf den Datenschutz vornehmen können.

 

Wir empfehlen, dass Sie den Umgang mit der DSGVO mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder externen Datenschützer besprechen. Sollten die o.g. Beispiele auf Sie zutreffen, schließen Sie bitte diese Vereinbarung mit uns ab. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.

 

Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung verpflichten Sie uns, die Verpflichtungen eines Auftragsverarbeiters nach Art. 28 DSGVO einzuhalten. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.

 

Wo kann ich eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Power-Netz abschließen?

Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung sowie die Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) können individuell Kundenlogin heruntergeladen werden.

 

  • Loggen Sie sich hierzu bitte mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort ein.

 

  • Auf der linken Seite finden Sie unter dem Punkt „Dokumente & Verträge“ den Unterpunkt „Datenschutz: VAV / TOM“.

Kundenlogin: TOM und VAV

  • Bitte schicken Sie uns ein unterschriebenes Exemplar per Fax an +49 5326 5059979 oder per Mail an vertrieb@power-netz.de zu.
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